Begriffe aus dem Islam

Bestimmt habt Ihr schon mal das ein oder andere Wort gehört, aber man weiß nicht genau was es bedeutet,

hier ist eine Alphabetische Liste aus den wohl häufigsten Wörtern die so erwähnt werden und deren Bedeutung, Allahu Alem!

  1. A

    ALLAH Der Eigenname des Gottes aller Welten. In Sure 112 heißt es: sprich ER ist
    Allah! Allah war schon vor dem Auftreten Muhammeds (sallallahu alaihi vesalam) bei den
    Arbern bekannt. Teilweise sahen die arabischen Götzendiener in Allah einen Übergott denn sie
    mit Hilfe ihrer Götzen anriefen. Allah kommt aus dem gleichen Wortsamm wie Elohim im
    hebräischen. Allah ist nicht der Gott der Muslime bzw. des Islams, sondern der Schöpfer aller
    Geschöpfe einschließlich aller Menschen, wie z. B. Adam, Noah, David Jesus. Allah ließ
    immer die gleiche Botschaft verkünden, jedoch die Menschen machten nach dem Ableben
    ihres Propheten eine eigenständige Reli-gion daraus.

    AHL UL BAIT „Die Leute des Hauses“; Der Qadi Thanaa Ullah zählte in seinem Buch
    „As Saif ul Maslul“ fol-gende Leute zu den Ahl ul Bait von Rasulullah (sallallahu alaihi
    vesalam): die Kinder Rasulullahs einschließlich Fatima und ihre Söhne, Ruqaiyya, Umm ul
    Kulthum und Zainab, die Ehefrauen Rasulullahs, einschließlich Ayischa, Hafsa, Zainab und all
    die anderen, die engen Verwandten Rasulullahs, einschließlich Abbas, Ali, Cafar, Aqil und die
    Söhne des Abbas. Diese sind die Leute deren spirituelle Reinheit in folgendem Qur’anvers
    belegt wird: „Allah wünscht euch von Unreinheit zu befreien, Ahl ul Bait, und euch zu
    reinigen“ (33:33).

    ADAHN / EZAN Der formelle Aufruf zum Gebet.

    AJNABIYY Fremder; ein männlicher nicht Mahram. (siehe Mahram)

    AJNABIYYA Fremde; eine weibliche nicht Mahram. (siehe Mahram)

    ALIM gelehrt; islamischer Gelehrter, Ulemaa.

    AMIR Befehlshaber, Fürst, Verantwortlicher

    ANBIYYA Propheten; Sing. Nabiyy.

    ANSAR Helfer; Ansar waren die Einwohner von Medina, die von der Botschaft Alalhs
    überzeugt waren, und die den Propheten erlebt, gesehen und den Iman verinnerlicht hatten.

    ARAFAT eine Bergebene in der Nähe von Mekka; dort eine bestimmte Zeit zu
    verweilen, ist ein verpflich-tend gemachter Bestandteil der Pilgerfahrt.

    ARAKNA Säulen; die vorgeschriebenen Elemente der Gottesverehrung, des Dienstes
    „vor“ Allah.

    ARSH Thron; über den Thron Allahs wissen wir fast nichts außer dem Namen.
    Gewiß ist es kein Thron im gewöhnlichen Sinn, denn dies würde bedeuten, dass der
    Allmächtige eine im Raum definierte, physische Gestalt und Stellung einnehmen würde. Der
    Allmächtige ist jedoch weder ein Körper noch sonst ein begrenztes Ding oder Subjekt und ist
    nicht im oder durch den Raum beschränkt. Der Imam Ahmad Baihaqi schrieb, dass die Quran
    Kommentatoren das Wort „Arsh“ wörtlich verstanden haben, so dass dieser ein materieller
    Thron sei, den Allah erschaffen habe. Weiters erklären sie, dass Allah die Engel anwies, den
    Thron hoch und in Ehren zu halten, ihn zu umkreisen und sich seiner als Medium ihrer
    Gottesverehrung zu bedienen, geradeso wie ER es veranlaßte, die Kaaba zu errichten und sie
    von den Kindern Adams umkreisen und sie in ihrer Blickrichtung bei der Verrichtung des Salat
    stehen zu lassen. Allahu alem.

    ASR Zeit; Nachmittag; Salat ul Asr nach der Mitte des Nachmittags, eines der fünf
    täglichen Fardh Sa-lats.

    AQAID Sing.: Aqida; „Glaubensgrundsätze, Überzeugtsein“; Iman-Inhalte; die absolute
    Verinnerlichung von der Existenz Allahs, Seiner Schriften, Seiner Engel, Seiner Gesandten,
    von Qadar und von der Auferstehung.

    AUSAAT MUFASSAL Die Suren von Sura Buruj, „Anhäufung der Sterne“ (85) bis Sura
    Bayyina „Überzeu-gender Beweis“ (98).

    AURAT private Teile, körperlicher Intimbereich; jene Körperteile, die in der
    Öffentlichkeit bedeckt sein müssen. Beim Mann ab der Pubertät vom Bauchnabel bis zu den
    Knien. Bei der Frau vom Gesicht bis zu den Füssen.

    AYAT Wunder, Zeichen; Vers im Qur’an.

    AL-KURSI Thronvers in Sura Baqara (2:255). Schutzsure gegen Schaytane

  2. B

    BAYAT Treuegelöbnis; an die Führung, wie z. B. an den Propheten Muhammed
    (sallallahu alaihi vesa-lam), an die Kalifen, das exekutive Staatsoberhaupt des islamischen
    Staates. Eid des Gehorsams an den Scheich eines spirituellen Ordens bei der formellen
    Einweihung.

    BIDAT Neuerungen in der Religion; Einführung von Praktiken und Formen, die in der
    Zeit des Nabiyy (sal-lallahu alaihi vesalam), oder seiner Sahaba sowie der ersten vier Kalifen,
    unbekannt waren.

    BISMILLAHI AR RAHMANI AR RAHIM „Mit dem Namen Allahs des Allerbarmers
    des Barmherzigen“; jene Formel, mit der ein Muslim alle seine wesentlichen Handlungen
    beginnen sollte.n Unreinheit zu befreien, Ahl ul Bait, und euch zu
    reinigen“ (33:33).

  3. C

    Cennet der Paradiesgarten, der Ort der Glückseeligkeit

    CAHANNUM / CAHANNEM das Feuer, die Hölle, der Ort der Bestrafung im Jenseits

  4. D

    DARUD Bitte um Allahs Segen auf Rasulullah, der Friede und Segen Allahs sei auf
    ihm. Die sogenannte „Salevat“. (sallallahu alaihi vesalam)

    DIRHAM Silbermünze; 3,08 gr. Silber (Dinar: 4,4 gr. Gold).

    DHIKR auch Dhikrullah, „Gedenken Allahs“. Dhikr kann auf vielerlei Weise
    geschehen und wird im allge-meinen von den Sufis als das Wesentliche allen spirituellen
    Lebens angesehen.

    DU’A Islamisches Bittgebet, bei dem die Arme mit nach oben gerichteten
    Handflächen bis zur Höhe der Brust, bei besonderen Du’a bis zur Schulter oder Höher
    gehoben werden.

    DRAM 1/16 Unze = 1,772 Gramm

  5. E

    Wörter mit E folgen bald Insha Allah!
  6. F

    FACR Frühe; Salat ul Facr: Morgengebet; eines der fünf täglichen Pflicht Gebete.

    FARDH / FARZ Verpflichtung; alles, was durch die Scharia-Norm als verpflichtend zur
    Ausübung angege-ben wird.
    Fardh ul Kifaaya kollektive Verpflichtung; wenn ein einzelner oder eine Gruppe von
    Muslimen die Verpflich-tung für alle übernimmt, ist dies für die Gemeinschaft ausreichend.

    FASID ungültig; rechtlich nichtig.

    FASIQ Übeltäter.

    FATIHA die Eröffnungssure im Qur’an (Al Hamd). Sure 1 im Quran

    FATWA rechtliche Entscheidung, die von Gelehrten aufgrund der Beweisführung aus
    Quran oder Sunna oder Analogie getroffen wurde.

    FAQIR ein Armer.

    FIDYA Wiedergutmachung; Sühne für das Auslassen einer bestimmten religiösen
    Pflicht (Wacib) durch materielle Gaben, Bußgeld oder die Verrichtung einer religiösen
    Handlung wie Fasten oder Armenspeisung.

    FIQH juristisches Studium der Scharia, systematische Erklärung und Interpretation
    der beiden Haupt-quellen aller islamischen Rechtsprechung – des Qur’an und der Sunna
    Rasulullahs, (sallallahu alaihi vesalam). Fiqh bezeichnet das gewonnene Wissen aus den
    praxibezogenen Scharia-Normen.

    FIRAUN Pharao; tyrannischer König Ägyptens zur Zeit des Musa (alayhiselam). Auch
    Eigenname des Pha-rao.

    FISQ Übeltat, Vergehen.

  7. G

    GHAIB das Unerforschliche, Unbekannte, nicht zu Wissende.

    GHALIZA NAJAASAT grobe Unreinheit.

    GIBET verleumden; hinter jemandes Rücken reden. Üble Nachrede einer Person die
    nicht anwesend ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Vorwürfe der Tatsache entsprechen oder
    nicht.

    GHISLIN Eiter und Fäule, welche von den Körpern der Bewohner des Feuers fließen.

    GHUSL rituelle Waschung des ganzen Körpers.

  8. H

    HAAJAT Bedürfnis, Notwendigkeit.

    HADD Grenze; Pl. Hudud, richterliches Urteil, die von Allah ta`ala im Qur’an
    festgelegten Strafen. Die Hadd-Strafe muss nach erfolgten Richterspruch angewendet werden.
    Keiner kann eine Hadd-Strafe aufheben oder abändern, wiel sie als Hakk Allahs bezeichnet
    werden.

    HADITH überlieferte und gesammelte Reden; Taten und Aussprüche Muhammeds
    (sallallahu alaihi vesa-lam), die in Form geschriebener oder mündlicher Überlieferung von
    seinen Gefährten (Sahaba) gesammelt und geprüft und schließlich von den Gelehrten als
    authentisch angenommen oder abgelehnt wurden. In diesem Buch wird Hadith als
    Sammelbegriff gebraucht. Plural: Ahadith.

    HAFIS jemand der den Quran auswendig kennt.

    HAlZ Menstruationsperiode der Frau.

    HAC / HADSCH „große“ Pilgerfahrt; eine der Säulen im Islam; Reise nach Mekka,
    welche bei der Erfül-lung bestimmter Voraussetzungen, zu einer bestimmten Zeit, zur
    Verrichtung gewisser Rituale durchzuführen ist.

    HALAL gesetzlich erlaubt. Alles was nicht ausdrücklich verboten ist, ist helal
    (Erlaubt)

    HANIFE Angehöriger der Fiqh-Schule nach der Lehrmeinung des Imam Abu Hanifa.

    HAKIKAT Wahrheit; die einer Sache zugrunde liegende Realität. Pl. Hakaaik.

    HAQIQI tatsächlich; im Gegensatz zu „hukmi“ oder „rechtlich“.

    HARAM Verboten; Dinge die im Haram-Bereich fallen sind verboten. Quellen sind der
    Quran, die Sunna und die Fetwa von Gelehrten. wie z. B. Alkohol-, oder
    Schweineflsicheverbot.

    HAZRAT Titel zur Ehre einer Person, etwa „Eminenz, Ehrwürden“.

    HIDAYAT Göttliche Rechtleitung.

    HIJRA / HICRA Auswanderung im Namen Allahs; die islamische Zeitrechnung
    beginnt mit der Hijra von Muhammed (sallallahu alaihi vesalam), von Mekka nach Medina.

    HOURI / HURI Name der Jungfrauen/Mädchen im Paradiesgarten.

    HUKMI rechtlich; z.B. eine rechtliche Unreinheit kann im Gegensatz zu einer
    tatsächlichen (Haqiqi) nur durch die Kenntnis der Bestimmungen der Scharia-Norm erkannt
    werden.

    HULUL Platzeinnahme, Inkarnation.

  9. I

    IBADAT Verhältnis des Menschen als Untertan Allahs, äußerlich gekennzeichnet durch
    Handlungen des Got-tesgehorsams, der Gottesverehrung, des Gottesdienstes und der
    Ergebung. Alle gottesdienstlichen Handlungen, wie Beten, Fasten, Quran rezitieren, Da’wa
    fallen unter Ibadat.

    ‚ID Festtag; ‚Id ul Fitr (Festtag des Fastenbrechens zum Ende des Fastenmonates),
    ‚Id ul Adha (Schlachtopferfesttag zum Gedenken des „Uropfers“ von Abraham, Allah segne
    ihn).

    IDDAT Synonym für Ma’tam; Wartefrist der Frau nach Beendigung der Ehe,
    entweder durch Tod des E-hemannes (s.o.) oder durch Ehescheidung, wonach die `iddah 3
    Menstruationszyklen beträgt (Grassl)

    IHSAN der komplementäre innere Zustand, der dem äußeren Zustand des Islam Tiefe
    und zusätzliche Be-deutung verleiht. Aufrichtigkeit. Das Bewusstsein haben, das Allah einem
    immer sieht, obwohl man IHN nicht sieht.

    IJMA Einigkeit der islamischen Gelehrten in einem bestimmten Problem. Eine der
    Rechtsquellen im Islam.

    ILM UL GHAIB Wissen des Unerforschbaren; eine exklusive Eigenschaft des
    Allmächtigen.

    IMAN zweifellose Überzeugung an die Iman-Inhalte (Glaubensgrundsätze); der
    Zustand ein wirklich Mumin zu sein.

    IMAM Führer, Vorbeter; einer der Salat in einem Cemat leitet; ein führender
    Gelehrter; ein Rechtgeleiteter (bei den Schiiten die 12 Imame)

    INJIL / INCIL die Offenbarung an Isa a.s. (Jesus) Injil ist das Evangelium, das Jesus
    von Allah nur in geis-tiger Offenbarung bekam. Isa hatte nicht den Auftrag, seine Offenbarung
    niederzuschreiben, deshalb gibt es kein EV in hebräischer oder aramäischer Sprache. Das
    heutige EV wurde aus dem Gedächnis seiner späteren Anhän-ger in griechischer Sprache
    abgefast.

    IQAMAT letzter Aufruf zum Gebet; Signal für die versammelten Leute in der Mascid,
    aufzustehen und Reihen für die Verrichtung des gemeinschaftlich zu verrichtenden Salats zu
    bilden.

    ISAAR ein ungesäumtes, weißes Tuch (von dreien), welches dazu benutzt wird, um
    einen Leichnam für die Beerdigung zu bekleiden.

    ISCHAA Nacht; Salat ul Ishaa, Nachtgebet; eines der fünf täglichen Fardh Salats.

    ISRA Nachtfahrt Muhammeds (sallallahu alaihi vesalam), von der Mascid al haraam
    in Mekka nach der Mascid al Aqsa in Al Quds (Jerusalem) und zurück.

    ISTIGHFAR Flehen um Vergebung, jede Bitte aus Reue.

    ISTIHASA unangemessenes Blut der Frau; außerhalb der normalen monatlichen
    Periode.

    ISTISQA Bitte um Regen.

    ITIKAF Klausur in einer Mascid; eine Handlung von Ibaadat. Das Sich-Zurückziehen in
    die Moschee. Man darf den Mecid nur zum Toiletengang verlassen oder dringenden
    Angelegenheiten verlassen.

  10. J

    JAIZ / DSCHAIZ erlaubt; was von der Scharia gestattet ist.

    JALSA die sitzende Stellung im Salat, die nach der Beendigung jedes zweiten Rakat
    und am Ende des Salat eingenommen wird.

    JEMAT eine Gruppe Muslime, im besonderen eine Versammlung zum Gebet.

    JAMI MASCID eine größere Moschee, in der Jumuah Salat verrichtet wird.

    JANAABAT Zustand rechtlicher Unreinheit, welcher nach Ghusl verlangt, wie Haiz und
    Nifaas, Beischlaf und Samenerguß.

    JENASE Begräbnis, eine Leiche.

    JENNAT Der Garten, das Paradies.

    JIHAAD / DSCHIHAD das Sichbemühen um Allahs Willen; Kampf gegen die
    Triebseele; Kampf gegen die Feinde Allahs und des Gesandten (sallallahu alaihi vesalam).

    JUMUAH Freitag; Tag der Versammlung; der gesegnetste Tag der islamischen Woche;
    Juma-Salat, das Freitagsgebet, das anstelle des Mittagsgebetes verrichtet wird. Zum
    Juma-Gebet sind alle männlichen Muslime, ab der Pubertät, die im Umkreis von ca. 7 km
    einer Moschee wohnen, verpflichtet beizuwohnen. Arbeit, Sport oder Schule stellen kein
    Befreiungsgrund dar. Wer in dieser Zeit einer Arbeit nachgeht, den sein erwirtschaftliches
    Geld ist haram.

  11. K

    KABIRA schwerwiegende Übeltat, große Sünde.

    KAFAARAT z.B. Straffasten für einer Sache: Tag für Tag Saum ohne Unterbrechung
    zwei Monate lang, als Buße für das Brechen von Fardh Saum (siehe Buch über Saum).

    KAFAN Leichentücher; Totenkleid; Bestehend aus Lifaafa, Isaar, Qamis und bei
    Frauen zusätzlich aus: Khimaar und Sinaband.

    KAFIR / KUFR wörtlich bedeutet es „verhüllen, zudecken, lossagen, Ignoranz. Alle
    Nichtmuslime sind Kafir. Kafir sind die Nicht-Gottergebene im Sinne des Islam. Kafir als
    Ungläubige zu bezeichen ist falsch, den es gibt „gottgläubige Kafir und gottlose Kafir“.

    KALIMA Wort, Satz, Ausspruch; speziell Kalimat Schahade (Glaubensbekenntnis: Es
    gibt keine Gottheit außer Allah, und Muhammed ist Sein Prophet).

    KASSIB Verdienender, Erwerbender.

    KAUTHAR Wasserähnliches Becken in Cennet, aus dem die Gläubigen trinken werden,
    auf dass sie keinen Durst mehr verspüren müssen.

    KHAFIFA NAJAASAT geringfügige Unreinheit.

    KHALIFA / KALIF Stellvertreter, Nachfolger; Titel für das exekutive Staatsoberhaupt
    des islamischen Staates (legislatives Oberhaupt ist ALLAH); auch der Menschen wird als
    Khalifa von Allah bezeichnet. Der Ehemann ist Kalifa seiner Familie.

    KALIFAT Das Kalifat bezeichnet keinen Gottesstaat. Der Kalif ist nicht von Allah
    ermächtig, oder beauftragt und auch nicht Allahs Stellvertreter. Nach dem Vorbilde des
    Propheten Muhammeds (sallallahu alaihi vesalam) in Medina,ist das Kalifat als Rechsstaat
    aufzubauen. Denn das Kalifat beinhaltet: Menschenrechte, Religionsfreiheit (außer für Schirk
    (Götzendienst)) Schutz des Eigentums, Wahlmöglichkeit des Staatsoberhauptes.
    KHATAM Vervollständigung; vollständige Rezitation des Quran vom Anfang bis zum
    Ende; Siegel

    KHATIB die Person, die eine Khutba (Ansprache) in Cemat Salat hält.

    KHILAFAH Amt oder Herrschaft eines Khalifas.

    KHIMAAR Schleier; welcher der Toten für das Begräbnis angetan wird.

    KHUFFAIN eine besondere Art Ledersocken (Dual; Sing. Khuff).

    KHULA eine vereinbarte Summe, für welche der Mann seine Ehefrau durch
    Scheidung entlässt. Diese wird vor der Eheschließlung mit Hilfe eiens Wali’s vereinbart.

    KHUTBA Rede; Ansprache des Imam an Cumuah und den ‚Id Tagen; am Cumuah Tag
    besteht sie aus zwei Teilen mit einer kleinen Sitzpause dazwischen.

    KUSUF Sonnenfinsternis.

    KUFR Verdecken, Verleugnen der Wahrheit; im Kontext: Verweigerung des Gehorsam
    Allah gegenüber, rebellisch Allah gegenüber sein. Wer Kufr betreibt, der wird als Kafir
    bezeichnet.

  12. L

    LAHD Baulichkeit im Grabe eines Muslims. (Siehe Buch über Janaasa)
  13. M

    MADHAB / MASHAB „der Weg“ Fiqh-Schule; da sich die vier Hauptschulen der
    sunnitischen Orthodoxie nur in Punkten des Verfahrens unterscheiden, jedoch in allen
    Einzelheiten der Iman-Inhalte übereinstimmen, können sie nicht als Sekten oder Konfessionen
    bezeichnet werden. Auch können sie nicht Bidat genannt werden, da eine Madhab nicht mehr
    als eine geschulte und erleuchtete Kodifikation und Erläuterung der Verfügungen der Scharia
    ist, welche in Qur’an und Hadith zu finden ist. Die früheren Lehrmeinungen einzelner
    Gelehrten wurden von deren Schülern/Anhängern zu Meshab entwickelt. Sie dienen den
    Muslimen ledigleich als „erleichterten Weg“ zu Allah. Nicht jeder Muslim kann über so ein
    umfangreiches Wissen verfügen, um alle Disziplinen des Islam herauslesen zu können. Es ist
    nicht Pflicht für einen Muslim, einem Meshab anzugehören, aber Ratsam, weil er für sein
    Handeln vor Allah rechenschaft ablegen muss.
    MADRASSAH Schule; jeder Platz, an dem irgendein Aspekt des Islams mehr oder
    weniger formal gelehrt wird.

    MADYUN Schuldner.

    MAGHRIB Sonnenuntergang; Salat ul Maghrib im besonderen eines der fünf täglichen
    Fardh Salats (Abend-gebet).

    MAHR Mitgift; eine wesentliche Voraussetzung für die Legitimität einer
    Eheschließung.

    MAHRAM „nicht zu heiraten“; ein so naher Verwandter, dass eine Heirat ausgeschlossen
    ist, wie Vater, Mut-ter, Bruder, Sohn, Tochter etc., einschließlich der engsten Verwandten des
    Ehegefährten, die Amme und deren engste Angehörigen.

    MAKHMASA Zustand des drohenden Hungertodes, bzw. Tod durch Verdursten.

    MAKRUH nicht haram, aber abzulehnen, unerwünscht; z.B. sind bestimmte Tätigkeiten
    während Salat makruh, es wird dadurch aber nicht ungültig. Es gibt Makruh-Kategorien die
    keine Sanktionen nach sich führen, und Mekruh-Kategorien die Sanktionen nach sich ziehen
    können.

    MASAH reiben, wischen; (siehe Buch über Tahaarat); bestimmte Methode, die Füße
    für Wudu rituell zu reinigen.

    MASALAH rechtliche Frage, Problemstellung, exemplarisches Beispiel.

    MASHA siehe Dram.

    MASBUQ Zuspätkommender; jemand der sich Salat in einer Cemat hinter einem Imam
    ab dem Zeitpunkt anschließt, nachdem der Imam sich aus der ersten Ruku Stellung
    aufgerichtet hat.

    MASUM „vor der Sünde geschützt“, Eigenschaft der Anbiyya.

    MASCID Moschee, Gebetsort; wörtlich: Ort der Niederwerfung

    MASNUN in Übereinstimmung mit der Sunna.

    MAULANA Lehrer, Meister.

    MA’TAM siehe IDDAT.

    MIHRAB bauliche Ausformung in der Moschee in Richtung der Qibla, in welcher der
    Imam steht, um die versammelte Gemeinschaft im Gebet zu führen.

    MISAN die Waage, mit der die Taten der Menschen am Tage des Gerichtes gewogen
    werden.

    MISKIN jemand der außer einigen Habseligkeiten nichts weiter besitzt.

    MINBAR erhöhte Standfläche an der Stirnseite einer Mascid, von welcher der Khatib
    seine Khutba in Cu-muah Salat hält.(ähnlich einer Treppe)

    MIRAC Himmelfahrt von Muhammed (sallallahu alaihi vesalam).

    MISHKAAT eine sehr bekannte Ahadithsammlung von Imam Tabrezi, im 6. Jh. nach der
    Hicra zusam-mengestellt.

    MISWAK Zweig einer bestimmten Weichholzart, welcher zum Zähneputzen gebraucht
    wird.

    MITHQAAL Maßeinheit; 20 M. = 7,5 Tolas = ca. 3 Unzen = 93,3 Gramm. 1 M. = ca. 4,7
    Gramm.

    MUAKKADA betont, darauf wertgelegt; die Bedeutung einer Handlung, deren
    Verrichtung von der Schariat gefördert wird.

    MUAALAAT ununterbrochen.

    MUBAARAK gesegnet.

    MUBAH rechtlich von der Schariat gestattet; Jaiz; was nicht verboten ist.

    MUQTADI
    MUDRIK
    jemand der rechtzeitig gekommen ist; jemand der sich einem Salat in Cemat
    vor dem ersten Ruku anschließt.

    MUHAA-JIRIN / MUHACIRUN Auswanderer; Sahaba, welche die Hicra
    mitgemacht haben (die in den ersten Tagen des Islam von Mekka nach Medina ausgewandert
    sind).

    MUHA-DITH Hadithgelehrter.

    MUHARRAM erster Monat des islamischen Jahres.

    MUHDITH Person im Zustand geringer ritueller Unreinheit; ein Zustand der Wudu
    verlangt (im Gegensatz zu Cenabet, welcher Ghusl verlangt).

    MUHIT Allumfassend, Allmächtig. Exklusive Eigenschaft Gottes.

    MUCDAHID Ein Gelehrter der in der Lage ist, ein Meshab zu gründen, Fetwa zu
    erlassen.

    MUKAATAB Ein Sklave, dem sein Herr die Möglichkeit gibt, sich freizukaufen.

    MUNFARID jemand der Salat für sich alleine verrichtet; einzelner Musalli.

    MUNKAR einer der beiden Frage- u. Straf-Engel, welche die Befragung im Grab
    durchführen.

    MUQIM Seßhafter; jemand der sich nicht auf einer Reise befindet.

    MUQTADI jemand der hinter einem Imam Salat verrichtet.

    MUSAAFIR Reisender.

    MÜRID Anhänger einet Tarikat / Sufi-Ordens
    MURCID Lehrer, Scheihk, Führer einer Tarikat, jemand der einem zu Allah näher
    bringen kann.

    MUSALLI jemand der Salat verrichtet, egal ob als Imam, Muqtadi, Mudrik, Masbuq,
    Muqim, Musaafir, Muta-wassi oder Mutayammim.

    MUSCHRIKIN Götzenanbeter, Heiden. Jeder der Schirk (Götzendienst) betreibt,
    wird als Muschrik bezeichnet.

    MUSTAHABB beliebt; Bedeutung welche einer Handlung zugeschrieben wird,
    deren Verrichtung wün-schenswert ist.

    MUTAWAATIR Von Vielen weitergegebene viele Überlieferungen; Beweis welcher
    wegen seiner ununter-brochenen Überlieferung unumstritten ist; ein Mutawaatir Hadith ist ein
    Hadith, der von einer großen Anzahl Men-schen bei jedem Schritt der Weitergabe berichtet
    wird.

    MUTAWASSI Person deren Wudu ungebrochen ist.

    MUTAYAM-MIM Person deren Tayammum ungebrochen ist.

  14. N

    NABIYY ein von Allah auserwählter Mensch, welcher als folgsames Beispiel der
    göttlichen Rechtleitung auf die Leute nur durch sein eigenes Vorleben einzuwirken beauftragt
    ist, und ohne neue Wahy (verbindliche göttliche Gesetzgebung) sein Volk an die Einhaltung
    der Iman-Inhalte ermahnt.

    NAFL außerordentliche Handlung von Ibaadat.

    NAJAASAT Unreinheit um bestimmte Ibadet nicht vollziehen zu können.

    NAKIR einer der beiden Engel, welche die Befragung im Grab durchführen.

    NAMIMA jemanden darüber informieren, was jemand anders Schlechtes über ihn/sie
    gesagt hat.

    NAQD Barbesitz, mit dem es möglich ist, eine Vermehrung zu erzielen.

    NAQSHIBANDI Tarikat (Sufiorden) des Imam Bahaa ud Din Naqshband.

    NASAR Versprechen, Ibadat zu verrichten.

    NAUHA Zerreißen der Kleider am Grab eines Verstorbenen.

    NIFAAS die ersten 40 Tage nach der Entbindung.

    NISAAB „Steuerfreibetrag“; für Gold: 20 Mithqaal = ca. 93,3 Gramm. Für Silber: 200
    Dirham = ca. 596 Gramm.

    NIYYAT Absichtserklärung; innere Bekanntgabe dessen, was man in Ibaadat zu
    verrichten beabsichtigt.

  15. Q

    QADA sitzende Stellung im Salat, die nach jedem zweiten Rakaat eingenommen und
    aus der Salat be-endet wird.

    QADAM Schritt; ein Siebentel der Länge eines Gegenstandes.

    QAUMA kurze stehende Haltung im Salat zwischen Ruku und Secde.

    QASA / KAZA nachholen, ergänzen; Ersatz für eine Unterlassung durch die
    Verrichtung der betreffenden Handlung zu einem späteren Zeitpunkt, wie Gebet, oder Zekat
    QADI Richter eines islamischen Staates, der bevollmächtigt ist, Gerichtsfälle, die
    vor das Gericht der Schariat gebracht werden, anzuhören und ein Urteil darüber zu fällen. Im
    Gegensatz zu den Richtern heutzutage, ist der Qadi verpflichtet alle Möglichkeiten
    auszuschöpfen um kein oder ein leichtes Urteil über den Angeklagten zu fällen.

    QATI absolut, unumstößlich.

    QIBLA Richtung zur Kaaba, welche der Muslim im Salat einnimmt.

    QIRAAT Rezitation, Vortrag; besonders die Rezitation aus dem Quran während Salat.

    QISAAR MUFASSAL die Suras von der Sura „Deutlicher Beweis“ (98) bis zum Ende des
    Qur’ans.

    QIJAAS Methode der Regelfindung durch Analogieschluss.

    QIYAAM längere stehende Stellung im Salat, in welcher Fatiha gesprochen wird.

    QURAN „Das Gelesene, Das Vorgetragene, Das zu Rezitierende“; Buch Allahs; erste
    Quelle des islami-schen Gesetzes.

    QURBANI rituelle Schlachtung eines Tieres als gottesdienstliche Handlung.

    QUNUT demütige Bitte (Dua’a) im Gebet, besonders in der stehenden Stellung nach
    Ruku im dritten Ra-kaat von Witr Salaat.

  16. R

    RACM Rechtsspruch, Urteil, Steinigung.

    RAKAT Durchgang, Zyklus; ein Bestandteil/Abschnitt von Salat, welcher die Qiyaam,Ruku und Sacda Posi-tionen, mit den entsprechenden Rezitationen beinhaltet. Von ein Ruku
    spricht man dann, wenn der Betende von stehen bis in die Niederwerfung gegangen ist.

    RAMADHAN neunter Monat des islamischen Jahres; jener, in welchem die erste
    Offenbarung des Qurans stattfand und in welchem der Muslim Saum einzuhalten hat. Erstmals
    wurde im Ramadan der Quran offenbart.

    RASUL Gesandter; ein Nabiyy, der von Allah den Auftrag bekommen hat, den
    Menschen Seine Rechtlei-tung durch Wahy (Offenbarung) zu verkünden. Wahy als Auftrag
    gekommen sein, es niederzuschreiben, wie bei Musa und Muhammed, oder es nicht
    niederzuschreiben, sondern nur mündglich zu verkünden wie bei Isa.

    RUKU gebeugte Stellung in Salat; aus der Qiyaam Haltung beugt sich der Musalli
    nieder, bis seine Hand-flächen auf seinen Knien ruhen und sein Rücken und Kopf eine Linie
    bilden.

  17. S

    SAGHIRA kleine Übeltat, kleine Sünden.

    SAHABA Gefährten; Begleiter Muhammeds (sallallahu alaihi vesalam), in diesem Buch
    als Sammelbegriff verwendet.

    SAHIH authentisch, verläßlich.

    SAHIHAIN Dualform von Sahih; die beiden verläßlichsten Ahadithsammlungen sind
    Sahih Buhari und Sahih Muslim.

    SECDE Stellung der Niederwerfung in Salat.

    SALAM Friede; abschließende Worte „As Salamu alaikum wa Rahmatullah“ im Salat;
    Gruß unter Muslimen.

    SALAT islamisches Gebet, bestehend aus einer festgelegten Anzahl an stehenden,
    gebeugten, niederge-worfenen und sitzenden Stellungen mit den dazugehörigen Rezitationen.

    SAUM islamisches Fasten; Enthaltsamkeit von Essen, Trinken, Rauchen und
    Geschlechtsverkehr von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang mit Niyyat für Ibadat.

    SAWAAYIM Vermögen in der Form weidender Tiere.

    SAYYIDINA Ehrentitel: etwa „Unser Gebieter“.

    SCHABAAN achter Monat des islamischen Jahres.

    SCHAFAAT Fürsprache, Fürbitte.

    SCHAHID islamischer Märtyrer. Nur der ist Schahid, der auf Allahs Weg den Tod
    gefunden hat. Entweder auf dem Schlachtfeld oder bei der Ausübung der Da’wa Arbeit.

    SCHARIA „offene Straße oder der Weg zur Tränke“; der Rechtskörper, die offenen und
    gewonnenen Geset-zes-Normen aus Quran und Sunna, die die Fragen über Zusammenleben
    der Muslime untereinander, die Bezie-hung zwischen Allah und die Muslime und die
    praktische Ausführung im täglichen Leben regelt.

    SCHAWWAL zehnter Monat des islamischen Jahres.

    SCHEICH Älterer; ein geistiger Führer, Lehrer; bei der Tarikat ein außerwählter Allahs.

    SCHIQ besondere bauliche Ausformung in islamischen Gräbern.

    SCHIRK Götzenanbeterei, Polytheismus, Anbetung von „Teilhabern“ an der
    Göttlichkeit Allahs. Alles wo-mit man anderen dient außer Allah, wird als Schirk bezeichnet.

    SIDRAT UL MUNTAHA zu Allah nächster, von Menschen erreichbarer Ort im Paradies,
    ein Lotosbaum.

    SIRA Biographie / Lebensgeschichte des Gesandten Allahs (sallallahu alaihi
    vesalam).

    SIRAT Brücke zum Paradies.

    SUNNA „der ausgetretene Weg“; der Weg, die Gepflogenheit Muhammeds (sallallahu
    alaihi vesalam). Vor-bildliche Lebensweise Muhammeds.

    SUFI islamischer Mystiker.

    SURA Kapitel: des Qur’an.

    SUTRA Schild; ein Stock oder Stab, der vor dem Musalli in die Erde gesteckt wird,
    wenn dieser sein Salat im Freien verrichtet.

  18. T

    TAAWUZ Zuflucht suchen; die Worte am Beginn von Salat, die vor Takbir und Thanaa
    gesprochen werden (A’uzhu Billahi mi’nesch schyi’tanir-racim).

    TAHAARAT Reinheit; Entfernung von Hindernissen (Unreinheiten) für die ordentliche
    Verrichtung bestimmter Handlungen von Ibadat.

    TAHACCUD Nafl Salat, das im letzten Drittel der Nacht verrichtet wird.

    THAWAAB Segen Allahs, auf eine Ihm wohlgefällige Handlung.

    TAHIYYAT Gruß; Tahiyyat ul Wudu und Tahiyyat ul Mascid werden als „Begrüßung“ für
    Wudu und die Mascid verrichtet. Besteht aus zwei Rakat Salat.

    TAHRIMA Takbirat ul Ihram; Eröffnungs Takbir im Salat; die Worte Tahrima und haram
    haben ihren Ursprung in derselben Wortwurzel, die anzeigt, dass, wenn ein Muslim Tahrima
    spricht, alles andere außerhalb Salat haraam wird, bis er die Verrichtung des Salats beendet
    hat.

    TAFSIR Qurankommentar, Erklärung und Erläuterung des Qurans

    TAKBIR die Worte „Allahu Akbar“ (Gott ist größer…) im Salat; Tahrima wird vom
    Heben der Hände beglei-tet. (Es ist falsch zu sagen: Gott ist am größten. Es muss heißen: Gott
    ist größer als…. alles was einem im Sinn kommt, Gott ist größer als das!)

    TALQIN die Art des Vortrages der Schahada in Gegenwart eines Sterbenden.

    TARAWIH 20 Rakaat Nafl Salaat, die den ganzen Ramadhan hindurch verrichtet werden.
    Verdienstvoll ist es, das Tarawih-Gebet im Cemat in der Moschee zuverrichten.

    TARTIB Abfolge; die Verrichtung von Wudu und Salat in der richtigen oder Masnun
    Reihenfolge.

    TASBIH Lobpreisung Allahs mit den 99 schönen Namen Allahs.

    TASHAHUD Schahadat (Glaubensbekenntnis; Zeugnis darüber ablegen, dass es keinen
    Gott gibt außer Allah und dass Muhammad der Gesandte Allahs ist) geben; Rezitation der
    Schahadat in der Qada Haltung. Allah ver-langt von uns nicht das blinde glauben. Vielmehr
    heißt es im Quran: „stelle durch Ilm (Wissen) fest, dass es keine Gottheit außer Allah gibt“.
    Deshalb heißt es auch: „Das Bezeugniss von der Existenz Allahs“

    TAUBA Aufrichtige Reue aus dem Herzen. Allah um Vergebung für seine Sünden
    bitten. Mit der konze-quenz fortan die Sünde nicht mehr zu begehen.

    TAWAF umschreiten; die Kaaba als Handlung der Gottesverehrung im Rahmen der
    Pilgerfahrt zu um-schreiten.

    TAWIL Versuch für doppelsinnige oder ungewisse Passagen aus Quran und Hadith
    Erklärungen zu finden.

    TAYAMMUM eine Methode Tahaarat zu erlangen, die unter bestimmten Bedingungen als
    Ersatz für Wudu und Ghusl verwendet werden kann.

    THANAA Lob; im Salat die Worte, welche unmittelbar nach dem EröffnungsTakbir
    gesprochen werden (Subhanake Allahumma …).

    TILAAWAT Rezitation des Quran.

    TIWAAL MUFASSAL die Suras von Sura Hujaarat, „Die Gemächer“ (49) bis Sura Buruj,
    „Anhäufung der Ster-ne“ (85).

    THUR Reinheit; insbesondere die Zeit der Reinheit zwischen den
    Menstruationsperioden der Frau.

    TORAH Buch der Israeliten.

  19. U

    ULEMA Pl. von Alim; Gelehrte.

    UMMAT / UMMAH Gemeinde, Gemeinschaft; im besonderen die Gemeinde der
    Muslime.

    URUS Handelsware, aus deren Verkauf ein Gewinn zu erlösen möglich ist.

    USHR Zakat für landwirtschaftliche Produkte.

  20. V

    Wörter mit V folgen bald Insha Allah!
  21. W

    WAHY Göttliche Offenbarung.

    WACIB Verpflichtung, Verbindlichkeit; der Hauptunterschied zwischen Fardh und
    Wacib ist, dass Salat ungültig wird, wenn etwas ausgelassen wird, das im Salat (wie z.B. Secde)
    Fardh ist. Wenn etwas ausgelassen wird, das (wie Fatiha) Wacib im Salat ist, wird Salat nicht
    ungültig, wenn auch Secde Sahw gemacht wird.

    WALI Freund Allahs; Beauftrage Person, Mit einer Aufgabe ausgestatter,
    Beschützer,

    WASIYYA Vermächtnis, Testament.

    WUDU Die Methode, sich von geringer ritueller Unreinheit zu säubern. Auch kleine
    Gebetswaschnung gen-nat.

  22. Y

    Wörter mit Y folgen bald Insha Allah!
  23. Z

    ZABAH islamische Schlachtmethode.

    ZABUR Psalmen des Propheten Daud (alaihselam).

    ZIL HIJJA letzter Monat im islamischen Jahr.